Allgemeine Geschäftsbedingungen der TRIGONORM AG
1) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“ genannt) sind ein fester Bestandteil eines jeden zwischen der TRIGONORM AG und einem Kunden abgeschlossenen Vertrags. Die AGB gelten sowohl für die Lieferung von Produkten als sinngemäss auch für die Erbringung von Dienstleistungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der TRIGONORM nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB gehen denjenigen des Kunden vor und die TRIGONORM anerkennt keine anderen Geschäftsbedingungen als ihre eigenen.
Diese AGB gelten für den gesamten gegenwärtigen sowie künftigen Geschäftsverkehr zwischen der TRIGONORM und dem Kunden, auch soweit im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung wo bei einzelnen Geschäften nicht mehr ausdrücklich auf diese AGB verwiesen wird. Abweichende schriftliche Vereinbarungen zwischen der TRIGONORM und dem Kunden bleiben vorbehalten.
Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB werden unter www.trigo.ch publiziert. Eine gedruckte Version kann auf Wunsch bei uns bezogen werden.
Vertragspartner und Kundendienst
Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
TRIGONORM AG
Moosbühlweg 2
3673 Linden
CHE-102.147.376MWST
Rückfragen können über das Kontaktformular auf der Internetseite (www.trigo.ch), per Mail (info@trigo.ch), über die Telefonnummer 031 770 21 21 oder brieflich an die Postadresse der TRIGONORM AG gestellt werden.
2) Angebot und Angebotsunterlagen
Alle Angaben in den Offerten, Prospekten, Katalogen, Zeichnungen, Fotos usw. basieren auf den im Zeitpunkt der Offerte gültigen Spezifikationen. Änderungen bis zum Zeitpunkt der Lieferung, sofern sie den vom Käufer bei Vertragsabschluss vorgesehenen Einsatz nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
3) Geistiges Eigentum
Zeichnungen, Abbildungen, Fotos, Beschreibungen und Offerten für Anlagen, Geräte und Zubehör bleiben Eigentum der TRIGONORM AG. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und weder kopiert noch zur Selbstherstellung der Objekte benützt werden. Die gelieferten Objekte selbst dürfen ebenfalls nicht als Vorlage zur Herstellung von Werkstattzeichnungen bzw. zur Selbstherstellung benützt werden.
4) Vertragsbedingung
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die TRIGONORM nach einer eingegangenen Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung per Mail oder Post an den Kunden geschickt hat.
Der Besteller hat alles Erforderliche zu tun, damit:
- die Arbeiten rechtzeitig begonnen und ohne Behinderung oder Unterbrechung durchgeführt werden können
- die Zufahrtswege zum Aufstellungsort ungehindert gewährleistet und mit einem Lastwagen befahrbar sind und alle notwendigen Weg- und Fahrwegrechte sichergestellt sind
- der Aufstellungsort frei, sauber und in arbeitsbereitem Zustand ist
- die notwendige elektrische Energie und Beleuchtung einschliesslich der erforderlichen Anschlüsse am Montageplatz vorhanden sind.
Sämtliche Bau- und Maurerarbeiten sind bauseits auszuführen.
Die TRIGONORM ist berechtigt, Arbeiten abzulehnen oder einzustellen, wenn die Sicherheit des Personals nicht gewährleistet ist.
5) Preise
Unsere Preisofferten sind stets freibleibend. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vermerkt, verstehen sich die Preise netto, exkl. MwSt, ab Werk des Lieferanten. Die TRIGONORM behält sich Preisänderungen vor, falls zwischen dem Datum der Bestellung und dem Zeitpunkt der Lieferung Zolltarife, Wechselkurse, Einfuhr- und Umsatzsteuern erhöht oder neue, vom Lieferanten nicht zu verantwortende Steuern und Gebühren eingeführt werden. Erhöhen sich in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Gestehungskosten erheblich, so sind wir berechtigt, einen entsprechenden Preiszuschlag zu berechnen.
Regie-Leistungen werden nach den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Montagesätzen der TRIGONORM verrechnet. Für anfallende Übernachtungskosten rechnen wir gemäss den regionalen Hotelsätzen ab.
Für Bestellung unter 200.00 CHF Warenwert behalten wir uns das Recht vor, einen Kleinmengenzuschlag bis 25.00 CHF zu verrechnen.
Bei Erhöhung von Steuern und Abgaben sowie bei starken Schwankungen der Rohstoffpreise, Kursschwankungen und dergleichen behalten wir uns Preisänderungen vor. Ebenfalls behalten wir uns eine Preisanpassung vor, wenn die Lieferfrist nachträglich aus einem der in Ziffern 7 nachstehend genannten Gründen verlängert wird.
Zusatzkosten, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Kunden nach der Auftragsbestätigung der TRIGONORM erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, können ebenfalls zum Kaufpreis in Rechnung gestellt werden.
6) Widerruf / Rücktritt vom Vertrag
Eine Annullierung der Bestellung ist ausschliesslich schriftlich (per A-Brief oder E-Mail) mit Angabe der Bestellnummer bis achtundvierzig Stunden nach der Bestellung möglich. Wird die Bestellung später annulliert, hat die TRIGONORM das Recht, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 sowie allfällige unnütz gewordene Aufwendungen bis zu maximal 100% des Liefer- und Montagepreises in Rechnung zu stellen.
Die TRIGONORM ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
- wenn sie von einem ihrer Lieferanten nicht (mehr) mit den bestellten Produkten beliefert werden kann;
- wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer zumutbaren Frist weiter verzögert wird;
- wenn Bedenken bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf die Aufforderungen der TRIGONORM weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt
Die TRIGONORM kann aus den vorerwähnten Gründen den Rücktritt auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung erklären.
7) Lieferung und Lieferfrist
Die TRIGONORM AG beliefert sowohl juristische als auch privater Personen, welche ihren Wohn- und/oder Firmensitz oder ihre Lieferadresse in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben.
Lieferungen nach Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien erfolgen auf ausdrücklichen Wunsch nur in die an die Schweiz angrenzenden Regionen, sofern die Ware ohne zusätzliche Service- und Montageleistungen spediert werden kann oder die Leistungen mit anderen Lieferungen koordinierte werden können (Sammeltransport). Wir bieten keinen grenzüberschreitenden Beratungs- und Montageservice an. Die Montage erfolgt BAUSEITS. Die im Zusammenhang mit der Lieferung entstehenden Gebühren, Zölle, Steuern oder sonstige Abgaben gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Abholungen durch den Käufer sowie Selbstmontage geht die volle Verantwortung ab Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Käufer über. Die TRIGONORM lehnt jegliche Haftung für ab diesem Zeitpunkt entstandene Schäden und Mängel ab.
Die in den Auftragsbestätigungen von TRIGONORM genannten Lieferzeiten sind Richtzeiten. Diese sind daher weder verbindlich noch garantiert und können sich jederzeit ohne Vorkündigung ändern.
Die Liefertermine werden nach bestem Vermögen eingehalten. Verspätet sich die Lieferung aus Gründen, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Einfuhr- oder Transportschwierigkeiten, Verzug von Drittlieferanten, nachträglich vom Käufer verlangte Änderungen, etc.) so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt des Vertrages, zur Verweigerung der Annahme und/oder zu Schadenersatz.
Die Liefer- bzw. Montagezeit ergibt sich aus den jeweiligen Vereinbarungen zwischen der TRIGONORM und dem Kunden. Die Einhaltung unserer Lieferfrist setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragspartnern geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. Abklärung der erforderlichen Bodenbelastung, behördliche Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Die TRIGONORM ist NICHT verpflichtet, die auf der Internetseite sowie im Katalog, Prospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen aufgeführten Produkte am Lager zu halten. Zudem kann es aufgrund von Produktions- und Lieferengpässen zu Lieferverzögerungen kommen. Die Nichteinhaltung der Liefertermine gibt dem Kunden kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Unmöglichkeit der Beschaffung der Rohstoffe sowie Ausbrüche von Epidemien oder Pandemien, Cyberangriffe), hoheitliche Massnahmen, Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Dies gilt auch, wenn entsprechende Ereignisse bei unseren Lieferanten oder Subunternehmer eintreten.
8) Versand und Verpackung
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller über, unabhängig von der Art der Lieferung, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verluste und Beschädigungen während des Transportes gehen zu Lasten des Empfängers.
Post-, DPD-, Speditions- und Bahnsendungen sind daher bei der Ankunft gut zu kontrollieren und eventuelle Schadensersatzansprüche sofort dem entsprechenden Transportunternehmen zu melden. Verrechnetes Verpackungsmaterial gilt als Einwegverpackung und kann nicht zurückgenommen werden.
Bei Versand durch einen Spediteur müssen die EURO-Paletten & -Rahmen bei Lieferung beim Kunden umgetauscht werden. Ist dies nicht möglich, kann der Kunde diese innert 2 Wochen an uns retournieren. Bei Nichteinhaltung der Rückgabefrist behält sich die TRIGONORM das Recht vor, eine Rechnung für Paletten & Rahmen zum Neuwert zu stellen.
Werden die Produkte auf Anweisung des Kunden zunächst bei TRIGONORM, beim Lieferanten oder bei einem Spediteur gelagert, gehen Nutzung und Risiko am Tag der Lagerung auf den Kunden über.
9) Mängelrüge, Umtausch und Rückgabe
Der Empfänger einer Lieferung hat diese sofort nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und allfällige Mängel der TRIGONORM innert 8 Tagen schriftlich zu melden.
Voraussetzung für einen Umtausch oder Warenrückgabe ist,
- dass der Kunde die Ware auf sein eigenes Risiko zurücksendet, und
- dass die Waren bei deren Ankunft bei der TRIGONORM in einwandfreiem Zustand sind.
Bei Sonderanfertigungen und Handelswaren ist ein Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ausgeschlossen.
Wird einem Umtausch bzw. einer Warenrückgabe des Kunden zugestimmt, ohne dass die TRIGONORM dazu rechtlich verpflichtet ist, trägt der Kunde die daraus entstehenden Kosten. Die TRIGONORM behält sich das Recht vor, bei Waren welche nicht innert angemessener Frist wieder verkauft werden können, eine Rückvergütung mit Abzug von bis zu 50% des Erwerbspreises vorzunehmen.
Für korrekt retournierte Waren erhält der Kunde eine Gutschrift, welche bei späteren Einkäufen berücksichtig wird. Auf Wunsch kann auch eine Rückerstattung auf ein gültiges Bankkonto erfolgen.
10) Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig; ab einem Netto-Auftragswert über CHF 10’000.- wird 40% der Auftragssumme mit der Auftragsbestätigung innert 10 Tagen fällig, Restsumme 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Werden die vereinbarten Zahlungstermine nicht eingehalten, schuldet der Käufer, ohne besondere Mahnung durch den Lieferanten, ab Zeitpunkt der Fälligkeit, Verzugszinsen in Höhe von 5%.
Die TRIGONORM behält sich vor, bei Auftragsvolumen über CHF 20’000.- mehrere Teilrechnungen zu stellen, entsprechend der erfolgten Leistungen.
Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung oder Garantieansprüche gegenüber dem Lieferanten berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Bei Annahmeverzug wird der Gesamt- bzw. Restkaufpreis sofort fällig.
11) Garantie- und Haftungsumfang
Die TRIGONORM leistet dem Käufer eine Herstellergarantie für richtige Konstruktion, zweckentsprechende Qualität des verwendeten Materials und gute Ausführung, und zwar für 12 Monate, gerechnet vom Tag des Versandes oder der Montage.
Durch einzelne Garantie-Arbeiten oder –Lieferungen erfährt die Garantiezeit für die Hauptlieferung keine Verlängerung.
Bei vorhandenen Mängeln ist die TRIGONORM berechtigt, nach ihrer Wahl die mangelhaften Produkte auf eigene Kosten zu ersetzen oder zu reparieren oder eine mit dem Kunden vereinbarte Preisreduktion zu gewähren.
Wir lehnen jede Garantie ab:
– für die Tragfähigkeit von Böden und Fundamenten,
– für gebrauchtes oder nicht von uns geliefertes Material, für nicht von uns besorgte Montagearbeiten sowie für Gegenstände, an denen ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen durch den Käufer oder Dritte vorgenommen wurden.
– für Schäden jeglicher Art, die infolge natürlicher Abnutzung und Alterung, Vernachlässigung und Korrosion, mangelhafter Wartung, falsche Behandlung oder übermässige Beanspruchung, Unfälle oder höhere Gewalt, sowie durch Missachtung der Montageanleitungen, übermässige Belastung, chemische oder elektrolytische Einflüsse und andere Gründe, für die TRIGONORM nicht verantwortlich ist, verursacht werden.
– für jegliche anderen über die oben umschriebene Garantiepflicht hinausgehenden Ansprüche. Insbesondere sind alle weitergehenden Garantieleistungsansprüche (wie z.B. Minderung oder Wandlung) und jede weitere Haftung des Lieferanten für direkte oder indirekte, mit der Lieferung oder dem Betrieb zusammenhängende Schäden (wie zum Beispiel infolge der Ausserbetriebsetzung oder an Dritteigentum) ausdrücklich ausgeschlossen.
Wir verpflichten uns, die Lieferung vertragsgemäss auszuführen und unsere Garantiepflicht zu erfüllen. Der Garantieanspruch erlischt bei Weiterverarbeitung oder Abänderung des Produkts durch den Kunden. Jede weitere Haftung gegenüber dem Besteller für irgendwelche Schäden inkl. Produkte-Haftung ist wegbedungen.
12) Garantieleistungen
Die gemäss obigem Beschrieb nachweisbar zulasten des Lieferanten gehenden Mängel werden, je nach Wahl des Lieferanten, durch Reparatur oder Ersatz der entsprechenden Teile kostenlos behoben. Der Käufer hat das erforderliche Hilfspersonal und die Hilfseinrichtungen ohne Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten und sind diesem zurückzuschicken.
Vom Käufer besonders verlangte Betriebskontrollen und weitere Dienstleistungen, die nicht auf Gewährleistung beruhen oder über die Garantieleistungen hinausgehen, fallen nicht unter die Garantieleistungen und werden in Rechnung gestellt.
Die TRIGONORM ist berechtigt, die Beseitigung von Mängeln zu verweigern, solange der Käufer seinen Verpflichtungen ihm gegenüber nicht oder nicht in vollem Umfange nachgekommen ist.
13) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Objekte bleiben bis zum Eingang der letzten geschuldeten Bezahlung im Eigentum der TRIGONORM. Der Käufer ermächtigt den Lieferanten, den Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Registeramt eintragen zu lassen und während dieser Zeit, zu Lasten des Käufers, eine Versicherung gegen alle in Betracht kommenden Risiken abzuschliessen.
Der Kunde ist ohne ausdrückliches Einverständnis der TRIGONORM nicht berechtigt, die Produkte vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an Dritte weiterzugeben. Vor Eigentumsübergang ist auch eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der TRIGONORM nicht zulässig.
Für den Fall, dass das Eigentum trotz Eigentumsvorbehalt aufgrund einer Weiterveräusserung durch den Kunden auf einen Dritten übergegangen sein sollte, tritt der Kunde hiermit der TRIGONORM zur Sicherung der Kaufpreisforderung seine dem Dritten gegenüber bestehender Forderung aus einer Weiterveräusserung der Eigentumsvorbehaltsprodukte ab und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Auf Verlangen hat der Kunde der TRIGONORM die abgetretene Forderung sowie deren Schuldner bekannt zu geben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat der Kunde dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen.
Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der TRIGONORM hinzuweisen und diese unverzüglich zu verständigen.
14) Datenschutz
Personenbezogene Daten werden durch die TRIGONOM ausschliesslich gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die TRIGONORM weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten (Name/Firma, Beruf, Firmen- bzw. UID-Nummer, Kontaktperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden sowie zu Werbezwecken (wie z.B. zur Zusendung von Angeboten, Werbematerialien und Newslettern) verwendet werden können. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner (z.B. Spediteuren oder Logistikpartnern) oder an sonstige Dritte weitergegeben werden. Die Daten können zusätzlich zur Abklärung der Bonität und Betrugsprävention an Drittunternehmen im In- und Ausland weitergeleitet werden. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich (per Brief oder E-Mail) widerrufen werden.
15) Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Käufer und den Lieferanten ist der Sitz der TRIGONORM AG, Moosbühlweg 2, 3673 Linden.
Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.